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Diese Informationen sollen Ihnen helfen,
eine Drogenfahrt leichter einzuordnen.
Allerdings kann eine endgültige Einordnung
in den überwiegenden Fällen nur nach
Beratung durch einen
Rechtsmedizinischen Sachverständigen erfolgen.
Für Anfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
juergen.hobert@genstako.mjv.rlp.de
06131 141-3206